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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Angebot und Vertragsabschluss

 

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich, und Preislisten dienen lediglich zur Orientierung. Verbindlich werden Vereinbarungen erst durch unsere schriftliche Zustimmung. Dies gilt auch für Nebenabreden, Änderungen der Zahlungskonditionen, Provisionszusagen und alle anderen Willenserklärungen, aus denen Rechte Dritter gegen den Lieferer abgeleitet werden können.

 

  1. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

  1. Die Annahme von Aufträgen setzt die Kreditwürdigkeit voraus.

 

II. Lieferung und Lieferverzug

 

  1. Wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten wird, hat der Besteller das Recht, uns eine Nachfrist von zwei Monaten zu setzen. Behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und andere Umstände, die die Lieferfähigkeit beeinträchtigen und die nicht von uns zu vertreten sind, entbinden uns für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung. In solchen Fällen hat der Käufer keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung.

 

III. Mängelrüge und Gewährleistung

 

  1. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, verdeckte Mängel ebenfalls innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung, schriftlich an uns zu melden.

 

  1. Im Falle von berechtigten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich verpflichtet, die Ware umzutauschen oder, falls dies nicht möglich ist, sie zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ware sich noch im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet. Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Dichtungs- und Korrosionsschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

  1. Bei Mängelrügen können wir dennoch auf die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist bestehen, wobei dieser sich am Wert der mangelhaften Leistung orientiert. Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um grobes Verschulden.

 

IV. Zahlungsbedingungen

 

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto auf den reinen Warenwert, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versandkosten und Verpackung, oder innerhalb von 30 Tagen rein netto. Rechnungen für Reparaturen und Ersatzteile sind sofort rein netto zahlbar.

 

  1. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Im Falle des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Käufer, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Der Käufer gerät ab dem Tag der ersten Mahnung in Verzug und ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er die Rechnung nicht erhalten hat, beispielsweise aufgrund von Fehlleitungen durch die Post oder Versehen des Verkäufers.

 

  1. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen unbeachteter Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso wie die Aufrechnung mit unbezweifelten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

V. Nichtabnahme bestellter Ware

 

Im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Abnahmeverzugs kann Schadenersatz in Höhe von 25% des Bestellpreises ohne Abzüge gefordert werden. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

 

  1. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten. Sollte das Eigentum durch die Verarbeitung erlöschen, tritt der Besteller uns das Eigentum am neuen Gegenstand, der durch die Verarbeitung entstanden ist, bereits jetzt ab. Der Besteller ist verpflichtet, den entstandenen Gegenstand für uns unentgeltlich zu verwahren.

 

  1. Der Besteller kann die gelieferte Ware oder die aus der Verarbeitung entstandenen Gegenstände im Rahmen seines Geschäftsbetriebs weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie sämtliche Nebenrechte ab. Diese abgetretenen Ansprüche dienen zur Sicherung aller Ansprüche nach Absatz 1.

 

  1. Der Besteller ist zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Der Besteller hat uns unverzüglich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.

 

  1. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nicht anderweitig veräußern oder über die abgetretenen Forderungen anderweitig verfügen. Jegliche Beeinträchtigung unserer Rechte an den Waren muss uns umgehend gemeldet werden. Bei Pfändungen sind uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls sowie eine eidesstattliche Versicherung zu übermitteln, aus der hervorgeht, dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und die gepfändete Ware unter diesen Bedingungen fällt.

 

  1. Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder Verletzung seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Käufer abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz.

 

  1. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und die abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diesen zu übertragen, sofern deren Wert den Wert unserer Forderungen um 20% übersteigt.

 

VII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

  1. Erfüllungsort für beide Parteien ist Pforzheim. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, gilt deutsches Recht, und der ausschließliche Gerichtsstand ist Maulbronn oder Pforzheim. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

  1. Für alle Exporte gilt deutsches Recht. Im Falle von Zahlungsverzug sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten vom Kunden zu erstatten.

 

VIII. Salvatorische Klausel

 

Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

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